Das VG München hat den Eilanträgen dreier Bewerberinnen und Bewerber für die Vizepräsidentenstelle am BFH stattgegeben. Der Bundesrepublik Deutschland wurde untersagt, diese Stelle mit der vorgesehenen Bewerberin zu besetzen, bis eine neue Auswahlentscheidung für den Posten getroffen worden ist (Az. M 5 E 21.1208, M 5 E 21.1307, M 5 E 21.1388).
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt