Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 3. Januar 2022 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2022 gemäß § 18 InvStG erforderlich ist (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10038 :005).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen