Die deutschen Bauunternehmen leiden seltener unter Versorgungsengpässen. Das geht aus den Umfragen des ifo Instituts hervor.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).