Der EuGH, der vom Arbeitsgericht um Vorabentscheidung im Fall eines in Teilzeit beschäftigten Reserve-Feuerwehrmanns ersucht wurde, stellt insbesondere klar, inwieweit Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaft als „Arbeitszeit“ im Sinne der Richtlinie 2003/88 eingestuft werden können (Rs. C-214/20).
Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides nur ausnahmsweise in Betracht komme, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an