Der EuGH, der vom Arbeitsgericht um Vorabentscheidung im Fall eines in Teilzeit beschäftigten Reserve-Feuerwehrmanns ersucht wurde, stellt insbesondere klar, inwieweit Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaft als „Arbeitszeit“ im Sinne der Richtlinie 2003/88 eingestuft werden können (Rs. C-214/20).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im August 2022
Die deutsche Wirtschaft hat sich im ersten Halbjahr als widerstandsfähig erwiesen. Trotz des Krieges in der Ukraine und der in dessen Folge drastisch gestiegenen Energiepreise