WP/vBP sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG), § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG. Als solche haben sie geldwäscherechtliche Pflichten zu erfüllen. Dies betrifft auch die Erstellung einer Risikoanalyse nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 GwG. Die WPK bringt dazu Beispiele.
Energiekrise trifft kleine und mittlere Unternehmen in den Bundesländern unterschiedlich stark
Die anhaltende Energiekrise lässt die Frage danach aufkommen, ob bzw. wie die erheblich gestiegenen Preise die Unternehmenslandschaft in den Bundesländern unterschiedlich stark treffen. Eine aktuelle