WP/vBP sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG), § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG. Als solche haben sie geldwäscherechtliche Pflichten zu erfüllen. Dies betrifft auch die Erstellung einer Risikoanalyse nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 GwG. Die WPK bringt dazu Beispiele.
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Wiederverwendung und Recycling
Am 24.04.2024 nahm das EU-Parlament neue Regeln an, die für nachhaltigere Verpackungen und weniger Verpackungsmüll in der EU sorgen sollen.