Die Abgabe der Verdachtsmeldung hat elektronisch bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu erfolgen. Hierfür hat die FIU das elektronische Meldeportal goAML Web eingerichtet. Darauf weist die WPK hin.
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche