Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Er hat nun Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 29. Oktober 2021 veröffentlicht.
Staatliche Anerkennung einer genehmigten privaten Ersatzschule setzt in Baden-Württemberg nicht voraus, dass die Schule Religionsunterricht anbietet
Das Anbieten von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist keine Voraussetzung, von der die staatliche Schulaufsicht die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule abhängig machen darf.