Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,50 Euro für die Registrierung eines Hundes in dem zum 1. Januar 2022 errichteten zentralen Hunderegister in Berlin ist rechtmäßig. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 37 K 256/22).
Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen höchst fraglich
Die WPK hat erneut Kritik am Wachstumschancengesetz vorgetragen. Dies betrifft insbesondere die Frage der Angemessenheit der Einführung einer Meldepflicht.