Stillschweigen ist keine Zustimmung: Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das KG Berlin nach einer Klage des vzbv festgestellt. Es erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten.
Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der überfälligen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugestimmt. Die BRAK und der DAV hatten sich lange und intensiv für die Anpassung eingesetzt.