Berufung verworfen: Anwalt legte kein beA-Nachrichtenjournal vor

Liegt viel Zeit zwischen dem Versand eines Urteils durch das Gericht und dem Eingang des anwaltlichen Empfangsbekenntnisses, kann das Gericht vom Anwalt die Vorlage seines beA-Nachrichtenjournals verlangen. Kommt der Anwalt dieser Aufforderung nicht nach, kann das Gericht das fristauslösende Urteil schon als früher zugegangen werten. Im konkreten Fall sah das OLG München deshalb ein zu spät eingelegtes Rechtsmittel als verfristet an (Az. 23 U 8369/21). Das berichtet die BRAK.

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München