Berufungsfrist: Begründung erst nach einem Monat in Gerichtsakte – Frist gewahrt

Der BGH hat eigentlich Selbstverständliches klargestellt: Wenn die Berufungsbegründung pünktlich bei Gericht ankommt, ist die Frist gewahrt. Auf diese Entscheidung (Az. VIII ZB 59/23) weist die BRAK hin.

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