Bestimmung des Leistungsortes bei der Ausgabe von einfachen Grundbuchauszügen und einfachen Auszügen aus anderen öffentlichen Registern

Das BMF hat ein Schreiben zur Bestimmung des Leistungsortes bei der Erteilung von einfachen Grundbuchauszügen veröffentlicht (Az. III C 3 – S-7117-a / 22 / 10001 :002).

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