Betreiber eines Indoorspielplatzes haftet nicht für Armbruch

Das LG Offenburg hat entschieden, dass die Betreiberin eines Indoorspielplatzes nicht für den Armbruch einer 5-jährigen Besucherin haftet, den diese durch den Zusammenstoß mit einem rutschenden Kind erlitten hat (Az. 1 S 76/22).

Das Heizungsgesetz kommt

Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Der Antrag Bayerns, das Gesetz

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