Das BMF ergänzt Rdnr. 18 des Schreibens zum betrieblichen Schuldzinsenabzug vom 02.11.2018 (Az. IV C 6 – S-2144 / 19 / 10003 :008).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen