Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Dies entschied das BAG (Az. 5 AZR 211/21).
EU-Kommission startet in Kürze eine Konsultation zum finalen Set 1 der ESRS und fordert von EFRAG eine Fokussierung auf deren Implementierung
Die EU-Kommission wird in Kürze eine Konsultation zum finalen Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) starten. Die WPK nimmt dazu Stellung.