Seit einiger Zeit versuchen Betrüger über verschiedene E-Mail-Adressen, wie beispielsweise „poststelle@bzst.bund.de“ an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren.
Klage gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
Das VG Koblenz wies die Klage als unzulässig ab, da der Kläger, der seine Privatwohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den „Vertrag“