Der BFH hat bezüglich des Besteuerungsrecht für stille Beteiligung an kasachischem Unternehmen nach DBA-Kasachstan bzw. zur Abgrenzung zwischen stiller Beteiligung und atypisch stiller Gesellschaft Stellung genommen (Az. I R 35/18).
Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren
Das BMF-Schreiben vom 14. 03.2017 (BStBl I S. 473) wurde aktualisiert und an bestehende Richtlinienregelungen angepasst (Az. IV C 5 – S 2367/23/10001 :001).