Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob es für die Berücksichtigung von Verzehrvorrichtungen bei der Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung als Dienstleistungselement darauf ankommt, ob die vom Speisenanbieter angebotenen Speisen unabhängig von der Mobiliarnutzung konsumiert werden können (Az. V R 42/20).
Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf