Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine Tätigkeit nur dann als Zweckbetrieb eingestuft werden kann, wenn sie in ihrer Gesamtausrichtung den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecken dient und sich das Entgelt am Prinzip der Kostendeckung orientieren muss (Az. V R 49/19).
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der