Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 66 Abs. 3 EStG sowie § 31 Satz 4 EStG im Streitjahr 2017 dahingehend anzuwenden sind, dass die tarifliche Einkommensteuer auch mit Rechtswirkung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum zu erhöhen ist, auch wenn Kindergeld nur für zwei Monate ausgezahlt wurde (Az. III R 50/19).
Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz – Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024
Mit Urteil V R 2/22 (V R 6/18) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil C-515/20 entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr.