Der BFH hatte zu klären, ob der Gesetzgeber mit § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG die Steuerfreiheit an die Bedingung knüpft, dass die Bescheinigung nähere Angaben zur Tätigkeit des Steuerpflichtigen machen muss oder ob es ausreicht, wenn die Behörde unter Benennung der Vorschrift bescheinigt, dass der Steuerpflichtige die darin benannten Voraussetzungen erfüllt (Az. V R 39/20).
BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur