BFH: Bestätigungsverfahren bei steuerfreien Unterrichtsleistungen

Der BFH hatte zu klären, ob der Gesetzgeber mit § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG die Steuerfreiheit an die Bedingung knüpft, dass die Bescheinigung nähere Angaben zur Tätigkeit des Steuerpflichtigen machen muss oder ob es ausreicht, wenn die Behörde unter Benennung der Vorschrift bescheinigt, dass der Steuerpflichtige die darin benannten Voraussetzungen erfüllt (Az. V R 39/20).

Preiserhöhungen flauen ab

Die Preiserhöhungen in Deutschland werden in den kommenden Monaten voraussichtlich langsam abflauen. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

Mehr lesen
Generated by Feedzy

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Oberndorferstraße 2
84032 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München