Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlasste Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens, verbunden mit einer zusätzlichen Zahlung, zu steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2009 bei den Anteilseignern oder zu einem nicht steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG a. F. führte (Az. VIII R 17/18).
Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert
Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspielrechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig. Dies