Der BFH hatte zu klären, ob in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Sportwettensteuer auch die auf die Spieler umgelegte Sportwettensteuer miteinzubeziehen ist (Az. IX R 30/18).
Leitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUV
Gemäß Art. 102 AEUV ist Unternehmen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Dabei ist der sog. Behinderungsmissbrauch der praktisch häufigste Fall. Die EU-Kommission führt derzeit