Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Zahlungen zur Wiederauffüllung der durch den Versorgungsausgleich gekürzten Rentenanwartschaft von bereits beim Versorgungswerk erworbenen Anwartschaften in Höhe des im Jahr des Rentenbeginns maßgebenden Prozentsatzes (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG) sofort als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abziehbar sind oder ob es sich dabei um einen dem Sonderausgabenabzug unterliegenden Beitrag handelt (Az. X R 4/19).
Handelsgespräche EU – USA: Dienstleistungshandel sollte berücksichtigt werden
In der Diskussion um die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA wird der Handel mit Dienstleistungen vernachlässigt, kritisiert ein aktueller Kiel Policy Brief des