Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine ausländische Gesellschaft, die über eine GbR Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft hält, für Zwecke der Kapitalertragsteuer-Erstattung als „unmittelbar“ an der Kapitalgesellschaft i. S. von § 43b Abs. 2 Nr. 2 EStG beteiligt anzusehen ist, soweit ihr Anteil an der Kapitalgesellschaft rechnerisch mindestens 10 % beträgt (Az. I R 77/17).
Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert
Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspielrechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig. Dies