Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine ausländische Gesellschaft, die über eine GbR Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft hält, für Zwecke der Kapitalertragsteuer-Erstattung als „unmittelbar“ an der Kapitalgesellschaft i. S. von § 43b Abs. 2 Nr. 2 EStG beteiligt anzusehen ist, soweit ihr Anteil an der Kapitalgesellschaft rechnerisch mindestens 10 % beträgt (Az. I R 77/17).
Rezessionsrisiko geringfügig gesunken – doch IMK-Konjunkturampel bleibt auf rot
Kaufkraftverluste durch hohe Preissteigerungen insbesondere bei Energie und Lebensmitteln als Folge des Ukraine-Kriegs, fortdauernde Lieferkettenprobleme, schwacher Euro und die zusätzliche geopolitische Unsicherheit rund um Taiwan