BFH: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Dies entschied der BFH (Az. II R 18/20).

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