Der BFH hat dazu entschieden, welche Anforderungen an eine erste Tätigkeitsstätte bei einem Feuerwehrmann zu stellen sind, der arbeitsvertraglich auf mehreren Wachen eingesetzt werden kann, tatsächlich aber nur auf einer Wache tätig ist (Az. VI R 48/20).
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).