Der BFH hat dazu entschieden, welche Anforderungen an eine erste Tätigkeitsstätte bei einem Feuerwehrmann zu stellen sind, der arbeitsvertraglich auf mehreren Wachen eingesetzt werden kann, tatsächlich aber nur auf einer Wache tätig ist (Az. VI R 48/20).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen