Der BFH entschied, dass wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein können (Az. X R 30/20).
Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und Pogeez nicht
Das OVG Schleswig-Holstein hat über Klagen gegen Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinden Kittlitz und Pogeez sowie der Stadt Tönning entschieden (Az. 6 LB 6/24, 6 LB 4/24