BFH: Gerichtlicher Prüfungsmaßstab nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO – Tätigkeit und Mitteilung der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Art. 77 und 78 DSGVO auch eine inhaltliche gerichtliche Kontrolle der Entscheidung der Aufsichtsbehörde begründen (Az. IX R 33/21).

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

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