Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Art. 77 und 78 DSGVO auch eine inhaltliche gerichtliche Kontrolle der Entscheidung der Aufsichtsbehörde begründen (Az. IX R 33/21).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen