Für eine KGaA und ihre persönlich haftenden Gesellschafter sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA und auf ihre persönlich haftenden Gesellschafter nach § 180 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Dies entschied der BFH (Az. I R 24/22).
Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
Das BMF veröffentlicht die Voraussetzungen zur Einreichung von elektronisch übermittelten Rechnungen und Unternehmerbescheinigungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (Az. III C 3