BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Hinzurechnung der Vergütung für die Geschäftsführung nach § 8 Nr. 4 GewStG auch dann vorzunehmen ist, wenn die GmbH & Co. KGaA mit dem Geschäftsführer, der Kommanditist der persönlich haftenden GmbH & Co. KG ist, unmittelbar einen Anstellungsvertrag abschließt (Az. I R 13/20).

Generated by Feedzy

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Oberndorferstraße 2
84032 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München