BFH: Kein Anspruch auf Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 KStG 2002 n. F.

Der BFH hat zu Fragen der Festsetzung und Auszahlung eines Solidaritätszuschlagsguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben entschieden (Az. I R 49/21).

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