BFH: Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein vertragliches Lieferrecht

Der Verzicht eines Landwirts auf ein vertragliches Lieferrecht gegen „Abstandszahlung“ ist steuerbar und fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG. Dies entschied der BFH (Az. XI R 27/21).

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