BFH: Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks

Führt die Erschließung, Parzellierung und Veräußerung bisher land- und fortwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Erschließung durch ein von der Kommune beauftragtes Erschließungsunternehmen auf Grundlage einer privatrechtlichen Kostentragungsvereinbarung zwischen diesem und dem Eigentümer der Grundstücke (Landwirt) erfolgt. Zu dieser Frage hat der BFH Stellung genommen (Az. VI R 9/23).

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung

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