Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erwerb von Eigentumswohnungen in Bruchteileigentum eine Vorbereitungshandlung für die in der Rechtsform einer personengleichen GbR nachfolgende Vermietung und daher der unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen ist, mit der Rechtsfolge, dass die GbR gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG als Steuerschuldnerin heranzuziehen ist (Az. V R 44/20).
Negative Google-Bewertung ohne Kunde zu sein? Teilerfolg gegen Unterlassungsurteil im Berufungsverfahren
Darf man auf Unternehmensprofilen von Google negative Bewertungen hinterlassen, auch wenn man selbst nicht Kunde des Unternehmens ist? Mit dieser Frage hat sich das OLG