Der BFH hat dazu Stellung genommen, ob § 32d Abs. 5 EStG im Streitjahr 2010 die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit beschränkt, weil ausländische quellenbesteuerte Kapitaleinkünfte mit nicht ausgeglichenen Verlusten aus Kapitalvermögen verrechnet werden, wodurch es – trotz Minderung des inländischen Verlustvortrags – nicht zu einer Anrechnung der im Ausland gezahlten Quellensteuer kommt (Az. VIII R 22/18).
Konvention zum Schutz der Anwaltschaft angenommen
Am 12.03.2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert