BFH: Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen

Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 c und d GewStG erfasst nur die Gewinne, die aus dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung selbst erzielt werden. Übt der Träger der Einrichtung daneben Tätigkeiten aus, die nicht vom Zweck der Steuerprivilegierung gedeckt sind, unterfällt der daraus erzielte Gewinn der Gewerbesteuer. So entschied der BFH (Az. III R 20/19).

E-Rechnung – Die WPK hat umgestellt

Künftig wird die WPK sämtliche Rechnungen, Gebühren- und Beitragsbescheide ausschließlich elektronisch im ZUGFeRD-Format versenden. Dieses Thema betrifft nicht nur die WPK, viele WP/vBP-Praxen werden sich

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