Der BFH setzt das bei ihm anhängige Revisionsverfahren zu der Frage, ob die für einen wirksamen Antrag auf Energiesteuerentlastung erforderliche empfangsbedürftige Willenserklärung vorliegt, wenn der vorgeschriebene amtliche Antragsvordruck lediglich als Kopie und mit kopierter Unterschrift zusammen mit anderen Unterlagen außerhalb des nach der verwaltungsseitigen Geschäftsordnung vorgesehenen Postlaufs einem nicht für die Antragsbearbeitung zuständigen Angehörigen eines Hauptzollamts übergeben wird, aus und sie dem EuGH zur Vorabentscheidung vor (Az. VII R 44/19).
Die Vermietung und der Verkauf tatsächlich nicht existenter Container führt zu sonstigen Einkünften
Die Vermietung und der Verkauf nicht existenter Seefrachtcontainer kann zu sonstigen Einkünften führen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 6 K 608/22 E).