Der BFH entschied, dass Vergütungsvereinbarungen zwischen einer AG und einem Vorstandsmitglied, der zugleich Minderheitsaktionär ist, steuerrechtlich regelmäßig anzuerkennen sind. Nur ausnahmsweise kommt der Ansatz einer vGA in Betracht, wenn im Einzelfall klare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich der Aufsichtsrat der AG bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds orientiert hat (Az. I R 36/22).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2025
Das BMWE berichtet, dass sich nach der spürbaren Belebung zu Jahresbeginn bei der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland eine etwas schwächere Dynamik im zweiten Quartal andeutet.