Der BFH holt eine Vorabentscheidung des EuGH zu der Frage ein, ob eine unter Progressionsvorbehalt steuerfreie „begünstigte Tätigkeit“ nach Abschn. I Nr. 4 des Auslandstätigkeitserlasses nicht vorliegt, wenn ein Entwicklungshilfeprojekt nicht im Rahmen der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe stattfindet, sondern durch Mittel der EU finanziert wird (Az. I R 20/18).
Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist