Der BFH hat dem EuGH diverse Fragen zur Auslegung der MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. XI R 6/21).
Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.