Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG i. V. m. § 61 UStDV eigenständige Anzahlungs- bzw. Abschlagsrechnungen i. S. des § 14 UStG separat für jede Rechnung in der verpflichtenden Anlage des elektronischen Antragsformulars zum Vergütungsantrag aufgeführt werden müssen oder ob es für die Vergütung des gesamten in einer Schlussrechnung ausgewiesenen Vorsteuerbetrags genügt, wenn in der Anlage zum Vergütungsantrag lediglich die Endrechnung aufgeführt ist, die Anzahlungsrechnungen vorliegen und die Gefahr einer Mehrfachvergütung ausgeschlossen werden kann (Az. V R 6/23).
Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der überfälligen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugestimmt. Die BRAK und der DAV hatten sich lange und intensiv für die Anpassung eingesetzt.