BFH: Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Der BFH entschied, ob es sich bei einer KG, deren Komplementärin eine rechtsfähige Stiftung ist, um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft handelt, weshalb die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 151 Abs. 1 Satz 2 BewG hätte erfolgen müssen (Az. II R 9/20).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München