Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob bei der Bewertung von kurzer Zeit nach dem Erbfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der gemäß § 166 BewG ermittelte Liquidationswert oder ein nachweislich niedrigerer gemeiner Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer anzusetzen ist (Az. II R 39/20).
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau
Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung