Der BFH hatte zu klären, ob Wechselland im Wege einer Nachschätzung nach dem Grünlandschätzungsrahmen statt nach dem Ackerschätzungsrahmen einzustufen ist, wenn es tatsächlich nur noch als Grünland genutzt wird und einer Nutzung der Flurstücke als Ackerland aus rechtlichen Gründen (Naturschutz) Hindernisse entgegenstehen (Az. II R 7/19).
Zur Gültigkeit eines zerrissenen Testaments im Schließfach
Ein im Schließfach hinterlegtes, in der Mitte durchgerissenes Testament steht der gesetzlichen Erbfolge nicht entgegen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 26/25).