Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei schenkweiser Begründung stiller Gesellschaften zwischen dem Inhaber einer Einzelpraxis und seinen minderjährigen Kindern bei Einschaltung eines Ergänzungspflegers von einer endgültigen Vermögensverschiebung auszugehen ist, sodass die an die Kinder ausgekehrten Gewinnbeteiligungen als Betriebsausgaben den Gewinn mindern (Az. VIII R 17/19).
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).