Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die wechselseitige Veräußerung einer GmbH-Beteiligung an den jeweils anderen Mitgesellschafter zu gleichen Konditionen bei einer aus zwei Gesellschaftern mit gleichen Anteilen bestehenden GmbH als rechtsmissbräuchlich i. S. des § 42 AO anzusehen ist, wenn der vereinbarte Veräußerungspreis in einem markanten Missverhältnis zum – vom Finanzamt – ermittelten Beteiligungswert steht (Az. IX R 18/21).
Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres?
Stellt sich nach dem Kauf eines Tieres heraus, dass es krank ist, muss man dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht man direkt