Missachtet ein Zivilgericht die Formvorgaben für ein „Protokollurteil“ (insbes. §§ 540, 313a ZPO), so kann ein solches Urteil den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen. Der BGH fand in einem Verfahren, in dem die Akte elektronisch geführt wurde, nun sehr viele Verletzungen dieser Formvorschriften – und verwies den Fall zurück ans Berufungsgericht (Az. VIII ZR 15/24). Darauf weist die BRAK hin.
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen