Das BMF teilt mit, dass die Regelungen unter Ziffer II., III. und V. des BMF-Schreibens vom 23. Juli 2021 über den 31. Oktober 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin anzuwenden sind (Az. III C 2 – S-7030 / 21 / 10008 :001).
Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses – Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
Der Rat der Europäischen Union hat sich am 16.05.2023 auf seinen Standpunkt zu Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung