BMWK legt Reform der Gebäudeförderung vor – Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Die Änderungen werden am 27.07.2022 per sog. Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28.07.2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.

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